CORONA

SICHERE GASTFREUNDSCHAFT

17.11.2021 Beherbergung

Für die Beherbergungsbetriebe gelten ab 8. November 2021 die nachfolgenden Regeln:

Gäste müssen beim erstmaligen Betreten einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (2-G Regel) vorweisen. . Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie eine Antigen-Test gelten nicht mehr als 2-G-Nachweis.
Es besteht in Niederösterreich eine FFP2-Masken Pflicht.

Gültigkeiten:
Vollständig Geimpfte – bis 9 Monate nach der zweiten Impfung
Genesene Personen – bis 6 Monate nach der Erkrankung.
Bitte legen Sie Ihre Bestätigung bei Eintreffen unseren Mitarbeitern vor.

Ausnahmen:
Die Beherbergung ist nach wie vor mit einem gültigen 3-G-Nachweis zulässig wenn:

Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen, Bescheinigung des Arbeitgebers ist vorzulegen.
Beherbergung zum Zwecke der Betreuung hilfsbedürftiger Personen
Beherbergung zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses
Beherbergung zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs
Beherbergung zum Zwecke des Kurbesuchs oder des Besuchs einer Rehabilitationsanstalt

Das Ministerium hat nun klargestellt, dass diese Personen die gastronomischen Räumlichkeiten dennoch nur mit 2G-Nachweis betreten dürfen. Das bedeutet: Essen abzuholen und am Zimmer/Suite/Ferienwohnung zu konsumieren ist möglich (= privater Wohnbereich), Gastronomiebereiche wie Restaurant, Frühstücksbuffet etc. dürfen nur mit 2G genutzt werden.

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Neben den allgemeinen Meldebestimmungen ist eine Registrierungspflicht für Gäste vorgesehen: ­

Der Betreiber ist verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, den Vor- und Familiennamen, die Telefonnummer und – wenn vorhanden – E-Mail-Adresse zu registrieren ­
Diese Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Betriebsstätte und – sofern vorhanden – mit Tischnummern bzw. Bereich des konkreten Aufenthaltes zu versehen
Im Falle von Besuchergruppen aus gleichen Haushalt ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer volljährigen Person ausreichend ­
Daten sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren und danach zu löschen
Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig
Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie

Im Falle anderslautender behördlicher Vorgaben oder aus wirtschaftlichen Gründen behalten wir uns eine Schließung des Hotels vor.

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Risikofreie Buchung & Anreise
Bis auf Weiteres haben wir unsere Geschäftsbedingungen der aktuellen Situation angepasst, um Ihnen Buchungssicherheit zu geben. Sollte es durch die Covid-19-Pandemie zu örtlichen oder persönlichen Reise- oder sonstigen Beschränkungen (wie Quarantäne oder behördliche Reiseverbote) kommen, fallen keine Stornogebühren an.
Wir ersuchen Sie, gesund anzureisen und im Verdachtsfall oder mit eindeutigen Symptomen daheim zu bleiben.


Rezeption / Check-in / Check-out
Derzeit können Sie nur mit Self Checkin anreisen. Wir ersuchen Sie kontaktlos zu Bezahlen


Verfügbarkeit in einem Lockdown
In Zeiten von behördlich verordneter Gastronomie- und Hotelschließung ist die Unterbringung und Verpflegung von Gästen nur in Ausnahmefällen möglich –
aus beruflichen Gründen / für Geschäftsreisende, zu Ausbildungszwecken anerkannter Einrichtungen und zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses.
Die Unterbringung anderer Gäste ist behördlich untersagt.
Im Falle anders lautender behördlicher Vorgaben oder aus wirtschaftlichen Gründen behalten wir uns eine Schließung des Hotels vor.

FFP2-Maske / Mund-Nasenschutz
Bitte bringen Sie Ihr persönliches, neues Sicherheits-Accessoire mit, welches den jeweils gültigen behördlichen Vorgaben entspricht.

Hygiene am Zimmer
Die tägliche Zimmerreinigung wurde ausgesetzt und nur auf Ihren hin Wunsch durchgeführt.
Die Reinigungsmitarbeiter tragen FFP2-Maske und Handschuhe und arbeiten mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.
Die Wäsche wird nach strengen Hygienevorschriften von einem professionellen Unternehmen gewaschen.

Kulinarik
Wir wollen Ihnen natürlich weiter, unter Einhaltung der neuen Auflagen, den gewohnten kulinarischen Genuss bieten. Vor jedem Betreten der Buffetbereiche ersuchen wir Sie die Hände zu desinfizieren.
Am Frühstücksbuffet und öffentlichen Räumlichkeiten ist eine FFP2-Maske zu tragen und wir ersuchen um Einhaltung der Abstandsregeln.
Im Falle anderslautender behördlicher Vorgaben behalten wir uns eine Schließung des Frühstücksbereiches vor.

Was tun wir im Fall einer Infektion im Haus
Sollte es bei uns im Haus zu einem Covid-19 Verdachtsfall kommen, haben wir einen Notfallplan ausgearbeitet, um die korrekten Maßnahmen rasch umzusetzen.
Bitte informieren Sie uns, sollten Sie sich nicht wohl fühlen und Symptome haben. Unsere Rezeptionsmitarbeiter sind geschult und können Ihnen professionell weiterhelfen.

Der erkrankte Gast und seine Begleitpersonen müssen im Zimmer bleiben
*wir informieren umgehend einen Arzt
*im Verdachtsfall verständigt der Arzt die Gesundheitsbehörde
*Das Zimmer wird fachmännisch desinfiziert